Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) legt für Strassen- und Eisenbahnlärm einen Grenzwert fest, der von der Empfindlichkeitsstufe (ES) abhängt, die der Nutzungsplan der Zone zuweist.
Empfindlichkeitsstufe
Typische Zonen
Tag (6–22 Uhr)
Nacht (22–6 Uhr)
I
Erholungszonen
55 dB
45 dB
II
Wohnzonen
60 dB
50 dB
III
Mischzonen, Landwirtschaftszonen
65 dB
55 dB
IV
Industriezonen
70 dB
60 dB
Was diese Pegel nicht sagen
Es sind berechnete Werte eines nationalen Modells (Verkehr, Geschwindigkeit, Gelände, Gebäude), keine Messungen vor Ort.
Für ein Gebäude gilt der höchste Wert der 10-m-Zellen um seinen Referenzpunkt, also rund 15 m: eine Annäherung an die lauteste Fassade. Eine Hoffassade kann deutlich ruhiger sein.
Erfasst sind nur Strassenlärm und Eisenbahnlärm. Weder Fluglärm noch Baustellen, Gaststätten oder Schiessanlagen.
Die Empfindlichkeitsstufe Ihrer Parzelle steht hier nicht: sie ergibt sich aus dem Nutzungsplan der Gemeinde oder dem ÖREB-Kataster des Kantons. Ohne sie lässt sich nicht sagen, welcher Grenzwert gilt.
Lärmschutzwände und Beläge, die nach der Modellberechnung gebaut wurden, sind nicht berücksichtigt.
Lärmkarten: BAFU-Datensatz vom 31.12.2021. Gebäude: Register vom 12.10.2026.